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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 11 Okt 2016 - 9:17

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.12.2015 - L 15 AS 159/14
Leitsatz ( Juris )
Die der Erstellung eines schlüssigen Konzepts dienende Ermittlung der Durchschnittsmieten ohne Einbeziehung von Bestandsmieten, nur unter Rückgriff auf öffentlich annoncierte Wohnungen führt zu einer den Leistungsempfängern zu Gute kommenden höheren angemessenen Bruttokaltmiete und ist daher von der den Grundsicherungsträgern nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 19.10.2010 - B 50/10 R -) zustehenden Methodenfreiheit gedeckt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185404&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=



Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2079/


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