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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Saldierung von Einnahmen und Verlusten aus mehreren Gewerbebetrieben. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Keine Saldierung von Einnahmen und Verlusten aus mehreren Gewerbebetrieben.

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Keine Saldierung von Einnahmen und Verlusten aus mehreren Gewerbebetrieben. Empty Keine Saldierung von Einnahmen und Verlusten aus mehreren Gewerbebetrieben.

Beitrag von Willi Schartema Di 6 Sep 2016 - 9:48

Sozialgericht Aachen, Urteil v. 09.08.2016 - S 14 AS 175/16
Leitsatz ( Redakteur )

1. Das SGB II lässt bei der Berechnung des der Leistungsgewährung zugrunde zu legenden Einkommens aus zwei Gewerbebetrieben keinen horizontalen Verlustausgleich zu ( in Anlehnung an BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 4 AS 17/15 R ).

2. Die Kosten eines Monatstickets für den öffentlichen Personennahverkehr innerhalb der Städteregion Aachen sind nur zur Hälfte als Betriebsausgabe von den Betriebseinnahmen der Klägerin aus ihrer selbständigen Tätigkeit als Lerntherapeutin abzusetzen.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187263&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2062/
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