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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 1 Sep 2016 - 9:36

 bei einer Elektroheizung anhand des bundesweiten Heizspiegels

Zur Frage, wie die Angemessenheit von Heizkosten für im bundesweiten Heizspiegel nicht erwähnte Energieträger zu bestimmen ist.
Leitsatz (Redakteur )


Bei der Erfassung des Stromverbrauchs mit nur einem Zähler kann zur Differenzierung zwischen vom Regelsatz umfassten Stromkosten (Haushaltsstrom) und Stromkosten als Kosten der Unterkunft (Heizkosten) geschätzt werden ( ( im Anschluss an BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 41/08 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2011, L 2 SO 4920/09; SG Karlsruhe, Urt. vom 28.04.2015, S 17 AS 599/14).
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2059/
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