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Meldeversäumnis - Minderung - Änderungsbescheide - Klageart - Meldeaufforderung - Ermessen - Inzidentprüfung - Ermessensfehler bei 21 Meldeterminen in 9 Monaten
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.07.2016 - L 25 AS 2819/15 WA
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Meldeaufforderung ist ein Verwaltungsakt und die Verfügung einer solchen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Jobcenters. Die Rechtmäßigkeit der Meldeaufforderung ist als Vorfrage für die Feststellung eines Meldeversäumnisses inzident zu überprüfen, weil sich die Meldeaufforderung als solche durch Zeitablauf erledigt hat (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2015 – B 14 AS 19/ 14 R ). Hier sind die streitgegenständlichen Meldeaufforderungen rechtswidrig, weil sie jeweils ermessensfehlerhaft sind.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187079&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. zu diesem Aspekt auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2015 Az.: L 6 AS 503/13, n. v.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2059/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Meldeaufforderung ist ein Verwaltungsakt und die Verfügung einer solchen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Jobcenters. Die Rechtmäßigkeit der Meldeaufforderung ist als Vorfrage für die Feststellung eines Meldeversäumnisses inzident zu überprüfen, weil sich die Meldeaufforderung als solche durch Zeitablauf erledigt hat (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2015 – B 14 AS 19/ 14 R ). Hier sind die streitgegenständlichen Meldeaufforderungen rechtswidrig, weil sie jeweils ermessensfehlerhaft sind.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187079&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. zu diesem Aspekt auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2015 Az.: L 6 AS 503/13, n. v.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2059/
Willi S
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