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Minderung des Arbeitslosengeld II - Notwendigkeit des Erlasses eines Aufhebungsbescheides - Meldeversäumnis - unzulässiger Meldezweck - Besuch einer Arbeitgebermesse von Verleihunternehmen
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.02.2014 - L 7 AS 1058/13 B
Leitsätze ( Juris)
Die Minderung des Auszahlungsanspruchs von Arbeitslosengeld II als eine der Rechtsfolgen von Sanktionen stellt im laufenden Bewilligungszeitraum im Vergleich zum davon bewilligten Grundanspruch (Stammrecht) eine wesentliche Änderung dar, die auch nach dem 01.04.2011 einer Aufhebung nach § 48 SGB X bedarf.
Der Besuch einer Messe von Verleihunternehmen (Arbeitgebertag) gehört nicht zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III und folglich nicht zu den Verpflichtungen nach § 32 SGB II (Sanktion wegen Meldeversäumnisses).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140004915&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262
Willi S
Leitsätze ( Juris)
Die Minderung des Auszahlungsanspruchs von Arbeitslosengeld II als eine der Rechtsfolgen von Sanktionen stellt im laufenden Bewilligungszeitraum im Vergleich zum davon bewilligten Grundanspruch (Stammrecht) eine wesentliche Änderung dar, die auch nach dem 01.04.2011 einer Aufhebung nach § 48 SGB X bedarf.
Der Besuch einer Messe von Verleihunternehmen (Arbeitgebertag) gehört nicht zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III und folglich nicht zu den Verpflichtungen nach § 32 SGB II (Sanktion wegen Meldeversäumnisses).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140004915&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262
Willi S
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