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E-Mail-Bewerbungen muss das Jobcenter übernehmen SG Heilbronn:
Heilbronn Vor dem Heilbronner Sozialgericht wurde am Freitag um eine kleine Summe gestritten: 18,80 Euro für sechs Online-Bewerbungen.
Macht pro Online Bewerbung ca. 3.15 €
Quelle: https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Jobcenter-muss-Kosten-fuer-E-Mail-Bewerbungen-uebernehmen;art16305,3692481
Rechtstipp: SG Berlin, Urteil vom 14.04.2015- S 43 AS 6331/14 - Auch Kosten für handschriftliche Bewerbungen sind zu übernehmen, ein Beitrag von RA Kay, Füßlein, Berlin: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=719
Onlinebewerbungen nicht kostenfrei und deshalb erstattungsfähig
Am 10.6.2010 hat der 1. Senat des LSG Stuttgart in einem Erörterungstermin einen Vergleich mit der Vertreterin der ArGe Freiburg initiiert. Der Richter am Landessozialgericht Stark hatte zuvor gesagt, dass im Gesetz eine Erstattung für Bewerbungen auch im Internet vorgesehen sei. Das Jobcenter könne dann nicht einfach sagen, dass es dies nicht macht. Nachdem mir gut zugeredet wurde, habe ich schließlich einem Vergleich zugestimmt, weil dadurch auch die zahlreichen Folgewidersprüche mit erledigt wurden. Der Vergleich beinhaltet, dass die ArGe Freiburg mir für die seit September 2006 angefallenen Onlinebewerbungen einen einmaligen Betrag von 100 EUR zu zahlen hat. Dies entspricht einem Betrag von 2,50 EUR pro streitbefangener Onlinebewerbung (AZ: L 1 AS 6026/09 / Wagner / ArGe Freiburg).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2055/
Willi S
Macht pro Online Bewerbung ca. 3.15 €
Quelle: https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Jobcenter-muss-Kosten-fuer-E-Mail-Bewerbungen-uebernehmen;art16305,3692481
Rechtstipp: SG Berlin, Urteil vom 14.04.2015- S 43 AS 6331/14 - Auch Kosten für handschriftliche Bewerbungen sind zu übernehmen, ein Beitrag von RA Kay, Füßlein, Berlin: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=719
Onlinebewerbungen nicht kostenfrei und deshalb erstattungsfähig
Am 10.6.2010 hat der 1. Senat des LSG Stuttgart in einem Erörterungstermin einen Vergleich mit der Vertreterin der ArGe Freiburg initiiert. Der Richter am Landessozialgericht Stark hatte zuvor gesagt, dass im Gesetz eine Erstattung für Bewerbungen auch im Internet vorgesehen sei. Das Jobcenter könne dann nicht einfach sagen, dass es dies nicht macht. Nachdem mir gut zugeredet wurde, habe ich schließlich einem Vergleich zugestimmt, weil dadurch auch die zahlreichen Folgewidersprüche mit erledigt wurden. Der Vergleich beinhaltet, dass die ArGe Freiburg mir für die seit September 2006 angefallenen Onlinebewerbungen einen einmaligen Betrag von 100 EUR zu zahlen hat. Dies entspricht einem Betrag von 2,50 EUR pro streitbefangener Onlinebewerbung (AZ: L 1 AS 6026/09 / Wagner / ArGe Freiburg).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2055/
Willi S
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