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Zu Fahrt - bzw. Übernachtungskosten für eine Fahrt nach Bochum zur Wohnungsbesichtigung ( hier bejahend )
SG Dortmund, Urteil v. 01.08.2016 - S 31 AS 3579/14
Der Grundsicherungsträger ist zur Zusicherung der Fahrt - bzw. Übernachtungskosten als Wohnungsbeschaffungskosten verpflichtet, denn er hat durch seine Kostensenkungsaufforderung die Klägerin dazu veranlaßt, die bisherige Wohnung zu kündigen und umzuziehen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Zu den Wohnungsbeschaffungskosten i. S. d. § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II gehören auch die Kosten zur Anfahrt nach Bochum und einer Übernachtung, weil diese Aufwendungen für das Anmieten der neuen Wohnung notwendig gewesen sind.
2. Die Zusicherung dieser Kosten ist vom Jobcenter abgelehnt worden, so dass nunmehr die Klägerin ihre Klage unmittelbar auf die Übernahme der tatsächlich entstandenen Kosten richten kann.
Quelle: Rechtsanwältin Ruth Nobel, Südring 23, 44787 Bochum
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2054/
Willi S
Der Grundsicherungsträger ist zur Zusicherung der Fahrt - bzw. Übernachtungskosten als Wohnungsbeschaffungskosten verpflichtet, denn er hat durch seine Kostensenkungsaufforderung die Klägerin dazu veranlaßt, die bisherige Wohnung zu kündigen und umzuziehen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Zu den Wohnungsbeschaffungskosten i. S. d. § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II gehören auch die Kosten zur Anfahrt nach Bochum und einer Übernachtung, weil diese Aufwendungen für das Anmieten der neuen Wohnung notwendig gewesen sind.
2. Die Zusicherung dieser Kosten ist vom Jobcenter abgelehnt worden, so dass nunmehr die Klägerin ihre Klage unmittelbar auf die Übernahme der tatsächlich entstandenen Kosten richten kann.
Quelle: Rechtsanwältin Ruth Nobel, Südring 23, 44787 Bochum
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2054/
Willi S
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