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Zur Bewilligung von Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulausbildung in Form eines Schulbegleiters für fünf weitere Stunden mit Anwesenheitspflicht in der Grundschule ( hier bejahend ) SGB XII
Sozialgericht Detmold, Urteil v. 15.03.2016 - S 2 SO 259/15
Leitsatz ( Redakteur )
Bei den Kosten der Schulbegleitung für die Randstunden handelt es sich um eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung. Bei dem Modell der rhythmisierten Ganztagsschule ist die Teilnahme an diesen Stunden anders als bei dem ursprünglichen Basismodell der Offenen Ganztagsschule (OGS) sogar Pflicht. Die Schülerin hat gar nicht die Möglichkeit, die Zeit anderweitig zu verbringen. Hier wird noch deutlicher, dass die Randstunden Teil des Schulkonzeptes sind, wie die hiesige Kammer bereits für das Basismodell der OGS im Urteil S 2 SO 285/12 vom 28.10.2014 ausführlich aufgezeigt hat.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186355&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2034/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Bei den Kosten der Schulbegleitung für die Randstunden handelt es sich um eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung. Bei dem Modell der rhythmisierten Ganztagsschule ist die Teilnahme an diesen Stunden anders als bei dem ursprünglichen Basismodell der Offenen Ganztagsschule (OGS) sogar Pflicht. Die Schülerin hat gar nicht die Möglichkeit, die Zeit anderweitig zu verbringen. Hier wird noch deutlicher, dass die Randstunden Teil des Schulkonzeptes sind, wie die hiesige Kammer bereits für das Basismodell der OGS im Urteil S 2 SO 285/12 vom 28.10.2014 ausführlich aufgezeigt hat.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186355&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2034/
Willi S
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