Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden. EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden.

Nach unten

Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden. Empty Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden.

Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Aug 2016 - 4:57

SG Hildesheim, Beschluss v. 21.07.2016 - S 36 AS 4143/16 ER


Jobcenter dürfen die Entgegennahme von " unvollständigen " ALG II Anträgen nicht verweigern, denn dies ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Das Jobcenter irrt, wenn es davon ausgeht, dass ein Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sinne des § 37 (1) SGB II erst vorliegt, wenn ein Antragsformular mit sämtlichen (vom Leistungsträger) für erforderlich gehaltenen Antragsunterlagen vorgelegt wurde.

2. Der Leistungsträger ist auch nicht berechtigt, die Annahme eines - nach seiner Auffassung - unvollständig ausgefüllten Antrages zu verweigern.

Quelle: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Kevin Kienert, Hildesheim

Rechtstipp: ebenso SG Nürnberg, Beschluss v. 22.12.2008 - S 20 AS 1415/08 ER; SG Augsburg, Urteil v. 28.10.2008 - S 6 AS 844/08

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2050/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ob die Neufassung von § 31b Abs. 1 Satz 1 SGB I, wonach durch eine Sanktion nur der Auszahlungsanspruch gemindert wird, bedeutet, dass eine Sanktion einen einzelnen Streitgegenstand bildet, braucht hier nicht entschieden werden. Es fehlte bereits an einer
» Der Hinweis des Jobcenters, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis für einen wichtigen Grund i.S.d § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II nicht akzeptiert wird, sondern eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung notwendig ist, führt nicht dazu, dass ein wicht
» Ein Jobcenter kann die Bewilligung von Arbeitslosengeld II nicht mit der Begründung ablehnen, der Antragsteller habe einen bestimmten Nachweis nicht vorgelegt, wenn es dem SGB II-Träger seinerseits ohne weiteres möglich ist, sich diesen Bescheid selbst zu
»  Das Sozialgericht hat über einen Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 105 Abs. 2 S. 2 SGG auch dann durch Urteil zu entscheiden, wenn es ihn für nicht fristgerecht erachtet (zum unstatthaften Antrag siehe bereits Urteil des erkennenden Senats
» Für die Zuerkennung eines Mehrbedarfszuschlags gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII ist der tatsächliche Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) nicht Anspruchsvoraussetzung. Voraussetzung ist hier lediglich, dass eine dauerhafte, volle

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten