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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden.
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Voraussetzung für einen ALG II Antrag ist nicht, dass bereits hier sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden.
SG Hildesheim, Beschluss v. 21.07.2016 - S 36 AS 4143/16 ER
Jobcenter dürfen die Entgegennahme von " unvollständigen " ALG II Anträgen nicht verweigern, denn dies ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Das Jobcenter irrt, wenn es davon ausgeht, dass ein Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sinne des § 37 (1) SGB II erst vorliegt, wenn ein Antragsformular mit sämtlichen (vom Leistungsträger) für erforderlich gehaltenen Antragsunterlagen vorgelegt wurde.
2. Der Leistungsträger ist auch nicht berechtigt, die Annahme eines - nach seiner Auffassung - unvollständig ausgefüllten Antrages zu verweigern.
Quelle: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Kevin Kienert, Hildesheim
Rechtstipp: ebenso SG Nürnberg, Beschluss v. 22.12.2008 - S 20 AS 1415/08 ER; SG Augsburg, Urteil v. 28.10.2008 - S 6 AS 844/08
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2050/
Willi S
Jobcenter dürfen die Entgegennahme von " unvollständigen " ALG II Anträgen nicht verweigern, denn dies ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Das Jobcenter irrt, wenn es davon ausgeht, dass ein Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sinne des § 37 (1) SGB II erst vorliegt, wenn ein Antragsformular mit sämtlichen (vom Leistungsträger) für erforderlich gehaltenen Antragsunterlagen vorgelegt wurde.
2. Der Leistungsträger ist auch nicht berechtigt, die Annahme eines - nach seiner Auffassung - unvollständig ausgefüllten Antrages zu verweigern.
Quelle: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Kevin Kienert, Hildesheim
Rechtstipp: ebenso SG Nürnberg, Beschluss v. 22.12.2008 - S 20 AS 1415/08 ER; SG Augsburg, Urteil v. 28.10.2008 - S 6 AS 844/08
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2050/
Willi S
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