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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine wiederholte Übernahme von Stromschulden ohne besonderen Rechtfertigungsgrund ist nicht gerechtfertigt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 – L 14 AS 2105/12 B ER). EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Eine wiederholte Übernahme von Stromschulden ohne besonderen Rechtfertigungsgrund ist nicht gerechtfertigt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 – L 14 AS 2105/12 B ER).

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Eine wiederholte Übernahme von Stromschulden ohne besonderen Rechtfertigungsgrund ist nicht gerechtfertigt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 – L 14 AS 2105/12 B ER). Empty Eine wiederholte Übernahme von Stromschulden ohne besonderen Rechtfertigungsgrund ist nicht gerechtfertigt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 – L 14 AS 2105/12 B ER).

Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Aug 2016 - 11:41

Sozialgericht Berlin, Beschluss v. 31.05.2016 - S 205 AS 6486/16 ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )


Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186708&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2045/


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