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Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Eilverfahren.
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14 B PKH - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entfällt, wenn dem unbemittelten Rechtsschutzsuchenden schon ein Kostenerstattungsanspruch zusteht (vgl. ThürLSG, Beschluss vom 13.02.2012 – L 4 AS 1197/11 B; so auch SächsLSG, Beschluss vom 28.05.2008 – L 2 AS 112/09 B PKH, S. 4, nicht veröffentlicht).
2. Danach entfällt das Schutzbedürfnis, wenn der Unbemittelte einem Kostenrisiko im Hauptsacheverfahren nicht – mehr – ausgesetzt ist, weil ein Verfahrensbeteiligter zur Kostenerstattung verpflichtet ist, dem gegenüber der Anspruch ohne Weiteres durchgesetzt werden kann. Dies gilt jedenfalls für die Konstellationen, in denen wie hier – das Kostenrisiko tatsächlich vollständig entfallen ist (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 25.08.2015 – 1 BvR 3474/13).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186556&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2040/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entfällt, wenn dem unbemittelten Rechtsschutzsuchenden schon ein Kostenerstattungsanspruch zusteht (vgl. ThürLSG, Beschluss vom 13.02.2012 – L 4 AS 1197/11 B; so auch SächsLSG, Beschluss vom 28.05.2008 – L 2 AS 112/09 B PKH, S. 4, nicht veröffentlicht).
2. Danach entfällt das Schutzbedürfnis, wenn der Unbemittelte einem Kostenrisiko im Hauptsacheverfahren nicht – mehr – ausgesetzt ist, weil ein Verfahrensbeteiligter zur Kostenerstattung verpflichtet ist, dem gegenüber der Anspruch ohne Weiteres durchgesetzt werden kann. Dies gilt jedenfalls für die Konstellationen, in denen wie hier – das Kostenrisiko tatsächlich vollständig entfallen ist (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 25.08.2015 – 1 BvR 3474/13).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186556&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2040/
Willi S
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