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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
BVerwG - Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester Anspruch auf Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester (im Anschluss an L 25 B 146/08 AS ER und BVerwG 5 B 153/99 - Juris); Unerheblichkeit des Beurlaubungsgrundes; Unerheblichkeit des Überschreitens der För EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
BVerwG - Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester Anspruch auf Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester (im Anschluss an L 25 B 146/08 AS ER und BVerwG 5 B 153/99 - Juris); Unerheblichkeit des Beurlaubungsgrundes; Unerheblichkeit des Überschreitens der För EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
BVerwG - Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester Anspruch auf Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester (im Anschluss an L 25 B 146/08 AS ER und BVerwG 5 B 153/99 - Juris); Unerheblichkeit des Beurlaubungsgrundes; Unerheblichkeit des Überschreitens der För EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
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» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
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» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
BVerwG - Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester Anspruch auf Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester (im Anschluss an L 25 B 146/08 AS ER und BVerwG 5 B 153/99 - Juris); Unerheblichkeit des Beurlaubungsgrundes; Unerheblichkeit des Überschreitens der För EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
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» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
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» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester Anspruch auf Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester (im Anschluss an L 25 B 146/08 AS ER und BVerwG 5 B 153/99 - Juris); Unerheblichkeit des Beurlaubungsgrundes; Unerheblichkeit des Überschreitens der För

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BVerwG - Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester Anspruch auf Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester (im Anschluss an L 25 B 146/08 AS ER und BVerwG 5 B 153/99 - Juris); Unerheblichkeit des Beurlaubungsgrundes; Unerheblichkeit des Überschreitens der För Empty Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester Anspruch auf Alg II für Studenten im Beurlaubungssemester (im Anschluss an L 25 B 146/08 AS ER und BVerwG 5 B 153/99 - Juris); Unerheblichkeit des Beurlaubungsgrundes; Unerheblichkeit des Überschreitens der För

Beitrag von Willi Schartema Fr 29 Jun 2012 - 13:30

Förderungshöchstdauer nach BAföG

Für den Monat April 2007 bestand damit ein Anspruch auf Alg II in Höhe von 561,60 Euro.
Hierbei
war er nach § 20 SGB II die Regelleistung in Höhe von 345,00 Euro zu
berücksichtigen. Des Weitern müssen die Kosten der Unterkunft (KdU) von
146,68 Euro gewährt werden. Dieser Betrag ist inzwischen den Beteiligten
unstreitig geblieben und die Kammer nimmt zur Begründung Bezug auf den
Inhalt des Bescheides vom 09. Mai 2006 (Berechnungsbogen). Des Weiteren
ist nach § 26 SGB II für den Monat April 2007 ein Zuschuss zu den von
dem Kläger an die CK gezahlten Versicherungsbeiträgen für die Kranken-
und Pflegeversicherung in Höhe von 69,92 Euro zu gewähren.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=75879

Gruß willi S
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