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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Hinsichtlich der zu treffenden Prognoseentscheidung, wo eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, gelten für wohnsitzlose Personen keine abweichenden Kriterien (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 - juris Rdnrn. 13,  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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 Hinsichtlich der zu treffenden Prognoseentscheidung, wo eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, gelten für wohnsitzlose Personen keine abweichenden Kriterien (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 - juris Rdnrn. 13,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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 Hinsichtlich der zu treffenden Prognoseentscheidung, wo eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, gelten für wohnsitzlose Personen keine abweichenden Kriterien (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 - juris Rdnrn. 13,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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 Hinsichtlich der zu treffenden Prognoseentscheidung, wo eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, gelten für wohnsitzlose Personen keine abweichenden Kriterien (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 - juris Rdnrn. 13,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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 Hinsichtlich der zu treffenden Prognoseentscheidung, wo eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, gelten für wohnsitzlose Personen keine abweichenden Kriterien (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 - juris Rdnrn. 13,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

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 Hinsichtlich der zu treffenden Prognoseentscheidung, wo eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, gelten für wohnsitzlose Personen keine abweichenden Kriterien (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 - juris Rdnrn. 13,  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Hinsichtlich der zu treffenden Prognoseentscheidung, wo eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, gelten für wohnsitzlose Personen keine abweichenden Kriterien (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 - juris Rdnrn. 13,

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 Hinsichtlich der zu treffenden Prognoseentscheidung, wo eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, gelten für wohnsitzlose Personen keine abweichenden Kriterien (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 - juris Rdnrn. 13,  Empty Hinsichtlich der zu treffenden Prognoseentscheidung, wo eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, gelten für wohnsitzlose Personen keine abweichenden Kriterien (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 - juris Rdnrn. 13,

Beitrag von Willi Schartema Mo 14 März 2016 - 15:43

LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.2.2016 - L 7 SO 3588/14

Leitsatz ( Juris )



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Quelle:   https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183798&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive        



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/


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