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Einstellung der Sozialhilfe für in Italien lebende Familie
Das LSG Stuttgart hat die Aufhebung der Bewilligung von Sozialhilfe für eine in Italien lebende Deutsche und ihre vier Kinder nach Wegfall des Rückkehrhindernisses bestätigt.
weiterlesen: http://www.lsg-baden-wuerttemberg.d.....Familie/?LISTPAGE=2292856
Quelle: Pressemitteilung des LSG Stuttgart v. 12.05.2015
Anmerkung: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18.3.2015 - L 2 SO 56/15
Zur Aufhebung der bewilligten Sozialhilfe für Deutsche im Ausland wegen Wegfall des Rückkehrhindernisses.
Leitsätze ( Juris )
Kein Anspruch auf (Weiter-) Gewährung von Sozialhilfe gemäß § 24 SGB XII an eine im Ausland - hier in Italien - mit ihrem italienischen Ehemann und den gemeinsamen Kindern lebende Deutsche nach Wegfall des Rückkehrhindernisses beim Ehemann - nämlich einer Einreisesperre nach Deutschland wegen einer Straftat.
Volltext: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176592&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1837/
Willi S
weiterlesen: http://www.lsg-baden-wuerttemberg.d.....Familie/?LISTPAGE=2292856
Quelle: Pressemitteilung des LSG Stuttgart v. 12.05.2015
Anmerkung: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18.3.2015 - L 2 SO 56/15
Zur Aufhebung der bewilligten Sozialhilfe für Deutsche im Ausland wegen Wegfall des Rückkehrhindernisses.
Leitsätze ( Juris )
Kein Anspruch auf (Weiter-) Gewährung von Sozialhilfe gemäß § 24 SGB XII an eine im Ausland - hier in Italien - mit ihrem italienischen Ehemann und den gemeinsamen Kindern lebende Deutsche nach Wegfall des Rückkehrhindernisses beim Ehemann - nämlich einer Einreisesperre nach Deutschland wegen einer Straftat.
Volltext: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176592&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1837/
Willi S
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