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Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Leistungen der russischen Rentenversicherung - Invalidenrente, DEMO Rente, Erhöhungsbetrag bei Altersarbeitsrenten - keine Anrechnungsfreiheit nach § 82 Abs 1 S 1 SGB 12 analog - keine Vergleichbarkeit mit der Grundrente
nach dem BVG - Verfassungsmäßigkeit - Verteilung auf einen angemessenen Zeitraum
BSG, Urteil v. 30.06.2016 - - B 8 SO 3/15 R
Hinweis Gericht
Sonderrente für Leningrad-Überlebende mindert Sozialhilfe nicht
Überlebende der Leningrader Blockade müssen sich eine deswegen gezahlte russische Zusatzrente nicht als Einkommen auf deutsche Sozialhilfeleistungen anrechnen lassen.
Eine Rente wegen der Teilnahme am Zweiten Weltkrieg mindert dagegen die deutschen Sozialleistungen.
Quelle: http://www.welt.de/newsticker/news2/article156711593/Sonderrente-fuer-Leningrad-Ueberlebende-mindert-Sozialhilfe-nicht.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
BSG, Urteil v. 30.06.2016 - - B 8 SO 3/15 R
Hinweis Gericht
Sonderrente für Leningrad-Überlebende mindert Sozialhilfe nicht
Überlebende der Leningrader Blockade müssen sich eine deswegen gezahlte russische Zusatzrente nicht als Einkommen auf deutsche Sozialhilfeleistungen anrechnen lassen.
Eine Rente wegen der Teilnahme am Zweiten Weltkrieg mindert dagegen die deutschen Sozialleistungen.
Quelle: http://www.welt.de/newsticker/news2/article156711593/Sonderrente-fuer-Leningrad-Ueberlebende-mindert-Sozialhilfe-nicht.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
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