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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Missbräuchlich herbeigeführte Energieschulden müssen nicht vom Jobcenter getragen werden.

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Missbräuchlich herbeigeführte Energieschulden müssen nicht vom Jobcenter getragen werden. Empty Missbräuchlich herbeigeführte Energieschulden müssen nicht vom Jobcenter getragen werden.

Beitrag von Willi Schartema Di 28 Jun 2016 - 1:10

Energieschulden einer alleinerziehenden Grundsicherungsempfängerin müssen nicht durch ein Darlehen des Job-Centers aufgefangen werden, wenn sie missbräuchlich und gezielt herbeigeführt wurden und nicht zu erwarten ist, dass die Betroffene künftig keine Energieschulden mehr aufbaut.

LSG Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 21.06.2016 zum Beschluss L 7 AS 170/16 B ER vom 19.04.2016: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16880&article_id=144668&_psmand=100 



Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2029/


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