Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Erhält ein Unterhaltsberechtigter keine SGB II-Leistungen, besteht kein Auskunftsanspruch des SGB II-Trägers gegen den Unterhaltspflichtigen nach § 60 Abs 2 SGB II.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Erhält ein Unterhaltsberechtigter keine SGB II-Leistungen, besteht kein Auskunftsanspruch des SGB II-Trägers gegen den Unterhaltspflichtigen nach § 60 Abs 2 SGB II.
BSG, Urteil v. 23.06.2016 - - B 14 AS 4/15 R
Hinweis Gericht
Eine erweiternde Auslegung des § 60 Abs 2 SGB II dergestalt, dass ein Leistungsfall auch dann angenommen wird, wenn - wie hier an die Mutter des B - an Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft Leistungen unter Anrechnung eines Kindergeldüberhangs bewilligt wurden, ist abzulehnen.
Die Voraussetzungen für eine erweiternde Auslegung liegen nicht vor. An dem Erfordernis der Personenidentität zwischen dem Antragsteller oder Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und dem Inhaber eines Anspruchs gegen einen Dritten als Tatbestandsvoraussetzung des § 60 Abs 2 SGB II ist wegen des in dem Auskunftsanspruch liegenden Eingriffs in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Dritten zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit festzuhalten.
Dies führt auch nicht zu einer unbeabsichtigten oder sinnwidrigen Regelungslücke mit Blick auf den seit dem 1.1.2009 möglichen Anspruchsübergang nach § 33 Abs 1 Satz 2 SGB II in den Fällen des Kindergeldüberhangs. Sofern das beklagte Jobcenter zwecks Prüfung solcher eventuell übergegangener Ansprüche Auskünfte von dem Dritten benötigt, steht ihm hierfür der Zivilrechtsweg offen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14290
S. a. : Jobcenter kann keine grenzenlose Einkommensauskunft verlangen
Jobcenter können von unterhaltspflichtigen Eltern nicht grenzenlos Auskunft über deren Einkommen und Vermögen fordern. Denn haben sich getrennt lebende Eltern in einem familiengerichtlichen Vergleich auf die Zahlung von Kindesunterhalt geeinigt, kann die Behörde nicht später per Bescheid Auskunft über die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen verlangen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag, 23. Juni 2016, in Kassel (Az.: B 14 AS 4/15 R).
Quelle: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/jobcenter-kann-keine-grenzenlose-einkommensauskunft-verlangen-560100
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2029/
Willi S
Hinweis Gericht
Eine erweiternde Auslegung des § 60 Abs 2 SGB II dergestalt, dass ein Leistungsfall auch dann angenommen wird, wenn - wie hier an die Mutter des B - an Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft Leistungen unter Anrechnung eines Kindergeldüberhangs bewilligt wurden, ist abzulehnen.
Die Voraussetzungen für eine erweiternde Auslegung liegen nicht vor. An dem Erfordernis der Personenidentität zwischen dem Antragsteller oder Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und dem Inhaber eines Anspruchs gegen einen Dritten als Tatbestandsvoraussetzung des § 60 Abs 2 SGB II ist wegen des in dem Auskunftsanspruch liegenden Eingriffs in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Dritten zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit festzuhalten.
Dies führt auch nicht zu einer unbeabsichtigten oder sinnwidrigen Regelungslücke mit Blick auf den seit dem 1.1.2009 möglichen Anspruchsübergang nach § 33 Abs 1 Satz 2 SGB II in den Fällen des Kindergeldüberhangs. Sofern das beklagte Jobcenter zwecks Prüfung solcher eventuell übergegangener Ansprüche Auskünfte von dem Dritten benötigt, steht ihm hierfür der Zivilrechtsweg offen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14290
S. a. : Jobcenter kann keine grenzenlose Einkommensauskunft verlangen
Jobcenter können von unterhaltspflichtigen Eltern nicht grenzenlos Auskunft über deren Einkommen und Vermögen fordern. Denn haben sich getrennt lebende Eltern in einem familiengerichtlichen Vergleich auf die Zahlung von Kindesunterhalt geeinigt, kann die Behörde nicht später per Bescheid Auskunft über die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen verlangen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag, 23. Juni 2016, in Kassel (Az.: B 14 AS 4/15 R).
Quelle: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/jobcenter-kann-keine-grenzenlose-einkommensauskunft-verlangen-560100
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2029/
Willi S
Ähnliche Themen
» Erhält ein Unterhaltsberechtigter keine SGB II-Leistungen, besteht kein Auskunftsanspruch des SGB II-Trägers gegen den Unterhaltspflichtigen nach § 60 Abs 2 SGB II.
» Es besteht kein Anspruch auf Abzug eines Erwerbstätigenfreibetrages bei der Anrechnung von bezogenem Übergangsgeld auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.
» Ersatzanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 34a SGB 2 (seit 1.4.2011 § 34b SGB 2 ) - keine Pflicht des Leistungsberechtigten zur Erstattung rechtswidrig erhaltener Leistungen für die Lebensgefährtin und deren Kind -
» Der Anspruch auf Weiterzahlung der Leistungen nach einem Zuständigkeitswechsel aus § 2 Abs. 3 SGB X besteht nur in dem Umfang, in dem die weitere Erbringung der Leistungen auch nach materiellem Recht rechtmäßig erfolgt
» Pauschaler Überprüfungsantrag - Prozesskostenhilfe - keine hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Zurückweisung eines Antrages auf 'Neuberechnung der Leistungen nach § 44 SGB X'
» Es besteht kein Anspruch auf Abzug eines Erwerbstätigenfreibetrages bei der Anrechnung von bezogenem Übergangsgeld auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.
» Ersatzanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 34a SGB 2 (seit 1.4.2011 § 34b SGB 2 ) - keine Pflicht des Leistungsberechtigten zur Erstattung rechtswidrig erhaltener Leistungen für die Lebensgefährtin und deren Kind -
» Der Anspruch auf Weiterzahlung der Leistungen nach einem Zuständigkeitswechsel aus § 2 Abs. 3 SGB X besteht nur in dem Umfang, in dem die weitere Erbringung der Leistungen auch nach materiellem Recht rechtmäßig erfolgt
» Pauschaler Überprüfungsantrag - Prozesskostenhilfe - keine hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Zurückweisung eines Antrages auf 'Neuberechnung der Leistungen nach § 44 SGB X'
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema