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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 21 Jun 2016 - 8:23

Wer heruntergekommene Zimmer zu überhöhten Preisen vermietet, macht sich des Mietwuchers schuldig, hat das LG Hamburg mit Datum vom 31.05.2016 - 316 S 81/15 entschieden und einen Vermieterabzocker zur Zahlung von 52.430,53 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz verurteilt. Der zweite spannende Punkt war, dass das Jobcenter den Vermieter verklagt hat. Das JC ist von einem Anspruchsübergang nach § 33 SGB II ausgegangen und das LG Hamburg hat festgestellt, dass von dem Anspruchsübergang auch Bereicherungsansprüche umfasst sind.
Hier sollten sich mal eine Reihe von Jobcentern ein Beispiel dran nehmen, wie gegen Vermieterabzocker umgegangen werden kann!
Hier zum Urteil direkt: http://www.hinzundkunzt.de/wp-content/uploads/2016/06/Urteil_Mietwucher.pdf
Und zur Berichterstattung drumerum: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/wegweisendes-mietwucher-urteil-bestaetigt/

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2028/

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