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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigt schlüssiges Konzept

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Beitrag von Willi Schartema Mo 10 Feb 2014 - 12:16

Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Protokoll zur mündlichen Verhandlung vom 04.12.2013 (L 10 AS 72/10) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Senat "… an der für den vorliegenden Zeitraum maßgeblichen Kdu-Richtlinie des Landkreises (Anmerkung Landkreis Rügen) letztlich keine Aspekte mehr zu erkennen vermag, die die Tragfähigkeit dieser Richtlinie im Sinne eines schlüssigen Konzeptes in Frage stellen dürften,.."

Quelle Analyse & Konzepte : http://www.analyse-konzepte.de/leistungen/kosten-der-unterkunft-mietspiegel/schluessige-konzepte-kdu-satzungen-lang/aktuelle-kdu-informationen.html

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2250

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