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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - selbstständige Arbeit - Einkommenssteuernachzahlung ist Betriebsausgabe
Sozialgericht Chemnitz, Urteil v. 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14 - Berufung zugelassen
Zur Anerkennung der Einkommensteuernachzahlung als notwendige betriebliche Ausgabe i.S.v. § 3 Abs. 2 ALG-II-V ( hier bejahend )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Einkommensteuernachzahlung ist als betriebsbedingte Ausgabe zu berücksichtigen ( a. A. SG Karlsruhe Urteil vom 16.12.2015, S 12 AS 4451/14 ).
2. Von einer betriebsbedingten Ausgabe i.S.v. § 3 Abs. 2 ALG-II-V ist bei der Zahlung von Einkommensteuer insoweit auszugehen, wie sich die Einkünfte aus derselben Erwerbstätigkeit, aus der das Einkommen im Bewilligungszeitraum angerechnet wird, als Besteuerungsgrundlage zuordnen lassen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/
Willi S
Zur Anerkennung der Einkommensteuernachzahlung als notwendige betriebliche Ausgabe i.S.v. § 3 Abs. 2 ALG-II-V ( hier bejahend )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Einkommensteuernachzahlung ist als betriebsbedingte Ausgabe zu berücksichtigen ( a. A. SG Karlsruhe Urteil vom 16.12.2015, S 12 AS 4451/14 ).
2. Von einer betriebsbedingten Ausgabe i.S.v. § 3 Abs. 2 ALG-II-V ist bei der Zahlung von Einkommensteuer insoweit auszugehen, wie sich die Einkünfte aus derselben Erwerbstätigkeit, aus der das Einkommen im Bewilligungszeitraum angerechnet wird, als Besteuerungsgrundlage zuordnen lassen.
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Willi S
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