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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Wehrsold während regelmäßiger Wehrübungen - Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit
Sozialgericht Altenburg, Urteil vom 04.12.2014 - S 17 AS 8239/11 - rechtskräftig - Die Berufung wird zugelassen.
Für eine Auslegung, dass Bezüge aus öffentlich- rechtlichen Dienstverpflichtungen nicht unter den Begriff des Erwerbseinkommens fallen, findet sich im SGB II und der ALG-II-VO keine Stütze.
Leitsatz ( Autor )
1. Bezüge aus öffentlich-rechtlichen Dienstverpflichtungen - wie hier der Wehrsold eines ehemaligen Berufssoldaten während der Teilnahme an einer Wehrübung - fallen unter den Begriff des Einkommens aus Erwerbstätigkeit iS des § 11b Abs 3 SGB 2.
2. Unterhaltssicherungsleistungen nach dem USG sind - soweit sich diese auf eine Mindestsicherung
gem § 13c USG beschränken - zweckbestimmte Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften iS von § 11a Abs 3 SGB 2, die ebenso wie die Leistungen nach dem SGB 2 der Sicherung des Lebensunterhalts des Leistungsberechtigten dienen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176646&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1853/
Willi S
Für eine Auslegung, dass Bezüge aus öffentlich- rechtlichen Dienstverpflichtungen nicht unter den Begriff des Erwerbseinkommens fallen, findet sich im SGB II und der ALG-II-VO keine Stütze.
Leitsatz ( Autor )
1. Bezüge aus öffentlich-rechtlichen Dienstverpflichtungen - wie hier der Wehrsold eines ehemaligen Berufssoldaten während der Teilnahme an einer Wehrübung - fallen unter den Begriff des Einkommens aus Erwerbstätigkeit iS des § 11b Abs 3 SGB 2.
2. Unterhaltssicherungsleistungen nach dem USG sind - soweit sich diese auf eine Mindestsicherung
gem § 13c USG beschränken - zweckbestimmte Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften iS von § 11a Abs 3 SGB 2, die ebenso wie die Leistungen nach dem SGB 2 der Sicherung des Lebensunterhalts des Leistungsberechtigten dienen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176646&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1853/
Willi S
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