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Anliegerbeiträge - Kosten der Unterkunft und Heizung - Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg - Kommunalabgaben - Stundung
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.04.2016 - L 29 AS 1614/12
Anliegerbeiträge einer Straßenbaumaßnahme als weitere Kosten der Unterkunft
Leitsatz ( Redakteur )
1. Straßenausbaubeitrag ist als Kosten der Unterkunft zu übernehmen.
2. Grundsätzlich sind nicht nur die Aufwendungen im Rahmen des § 22 Absatz 1 S. 1 SGB II berücksichtigungsfähig, die direkt in die Bausubstanz des Eigenheimes fließen. Be-rücksichtigungsfähig sind vielmehr grundsätzlich auch solche Aufwendungen, die tatsächlich und untrennbar mit der Nutzung des Hausgrundstücks anfallen. Dies ist bei den hier im Streit befindlichen Anliegerbeiträgen zur Straßensanierung eindeutig der Fall.
3. Entgegen der Ansicht des Jobcenters erfolgte mit der Ratenzahlung auch eine Stundung der Forderung.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184720&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso Thüringer LSG, Urteil vom 14.03.2013 - L 9 AS 1302/10
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/
Willi S
Anliegerbeiträge einer Straßenbaumaßnahme als weitere Kosten der Unterkunft
Leitsatz ( Redakteur )
1. Straßenausbaubeitrag ist als Kosten der Unterkunft zu übernehmen.
2. Grundsätzlich sind nicht nur die Aufwendungen im Rahmen des § 22 Absatz 1 S. 1 SGB II berücksichtigungsfähig, die direkt in die Bausubstanz des Eigenheimes fließen. Be-rücksichtigungsfähig sind vielmehr grundsätzlich auch solche Aufwendungen, die tatsächlich und untrennbar mit der Nutzung des Hausgrundstücks anfallen. Dies ist bei den hier im Streit befindlichen Anliegerbeiträgen zur Straßensanierung eindeutig der Fall.
3. Entgegen der Ansicht des Jobcenters erfolgte mit der Ratenzahlung auch eine Stundung der Forderung.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184720&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso Thüringer LSG, Urteil vom 14.03.2013 - L 9 AS 1302/10
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/
Willi S
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