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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Mai 2016 - 9:11

(§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) stattgefunden hat.


Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 10. Mai 2016 (Az.: S 37 AS 780/16 ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Nicht akzeptiert werden kann hier, wenn zwischen dem Mitarbeiter des Jobcenters und dem Antragsteller lediglich Gespräche über den möglichen Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung geführt wurden.

3. Gegenstand solcher Gespräche haben zumindest im Wesentlichen diejenigen Regelungen der Eingliederungsvereinbarung gewesen zu sein, die nachfolgend durch Verwaltungsakt getroffen wurden. Ansonsten fehlt es am rechtlichen Gehör der leistungsberechtigten Person in einer wichtigen Angelegenheit.



Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2021/


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