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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eine Sanktion nach § 31 SGB II kann nur eintreten, wenn das Angebot bzw. die Zuweisung zu einer Eingliederungsmaßnahme hinreichend bestimmt sind, um dem Leistungsempfänger eine Überprüfung der formellen und inhaltlichen Anforderungen zu ermöglichen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.11.2015 - L 7 AS 1519/15 B ER
Leitsatz ( Juris )
2. Allgemeine Beschreibungen wie Unterstützung und Hilfestellung im Bewerbungsprozess oder Integration in den ersten Arbeitsmarkt sind nicht geeignet, eine ausreichende Auskunft über Gegenstand und Ausgestaltung der Maßnahme zu vermitteln.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160008014&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2019/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
2. Allgemeine Beschreibungen wie Unterstützung und Hilfestellung im Bewerbungsprozess oder Integration in den ersten Arbeitsmarkt sind nicht geeignet, eine ausreichende Auskunft über Gegenstand und Ausgestaltung der Maßnahme zu vermitteln.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160008014&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2019/
Willi S
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