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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Ausschlussnorm des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II europa- und verfassungsrechtlich unbedenklich (Beschl. v. 15.10.2015 - L 4 AS 403/15 B ER).
Landessozialgericht Hamburg, Beschluss v. 14.04.2016 - L 4 AS 76/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
2. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass aufgrund eines Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II der Anwendungsbereich des SGB XII eröffnet sein kann (Beschl. v. 14.1.2013 - L 4 AS 332/12 B ER).
3. Ermessensleistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII müssen lediglich das unabweisbar Gebotene (ggfs. Reisekosten, Überbrückungshilfe) abdecken.
4. Der Senat folgt nicht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R), nach der regelmäßig eine Verfestigung des Aufenthalts zur Arbeitssuche nach sechs Monaten eintritt und dann Hilfe zum Lebensunterhalt verlangt werden kann.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185112&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2013/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
2. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass aufgrund eines Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II der Anwendungsbereich des SGB XII eröffnet sein kann (Beschl. v. 14.1.2013 - L 4 AS 332/12 B ER).
3. Ermessensleistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII müssen lediglich das unabweisbar Gebotene (ggfs. Reisekosten, Überbrückungshilfe) abdecken.
4. Der Senat folgt nicht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R), nach der regelmäßig eine Verfestigung des Aufenthalts zur Arbeitssuche nach sechs Monaten eintritt und dann Hilfe zum Lebensunterhalt verlangt werden kann.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185112&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2013/
Willi S
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