Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen, denn nach der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, wie der angemessene Quadratmeterpreis nach § 22 Abs.1 Satz 1 SGB II bezogen auf den örtlichen Vergleichsraum des Landes Berlin zu ermitteln ist
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen, denn nach der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, wie der angemessene Quadratmeterpreis nach § 22 Abs.1 Satz 1 SGB II bezogen auf den örtlichen Vergleichsraum des Landes Berlin zu ermitteln ist
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 18.07.2012,- L 18 AS 1632/12 NZB -
http://www.jurablogs.com/de/nichtzulassungsbeschwerde-zurueckzuweisen-denn-rechtsprechung-bsg-geklaert-angemessene
Nichtzulassungsbeschwerde
ist zurückzuweisen, denn nach der Rechtsprechung des BSG ist geklärt,
wie der angemessene Quadratmeterpreis nach § 22 Abs.1 Satz 1 SGB II
bezogen auf den örtlichen Vergleichsraum des Landes Berlin zu ermitteln
ist (vgl BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 – B 14 AS 50/10 R = SozR
4-4200 § 22 Nr 42;
B 14 AS 50/10 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11916&linked=urt
BSG, Urteil vom 13. April 2011 – B 14 AS 85/09 R-).
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12132
Eine
objektive Unmöglichkeit, eine Wohnung zu dem nach dem Mietspiegel
angemessenen Quadratmeterpreis zu finden, hatte der 4. Senat des BSG
schon in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -
abgesehen von Ausnahmefällen - grundsätzlich verneint, weil es in
Deutschland derzeit keine allgemeine Wohnungsnot gibt und allenfalls in
einzelnen Regionen Mangel an ausreichendem Wohnraum besteht (BSG, Urteil
vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R- BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22
Nr 19 (München), jeweilsRdNr 36).
B 4 AS 30/08 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=10999
Dem
hat sich der 14. Senat des BSG zumindest dann angeschlossen, wenn - wie
im Land Berlin - ein qualifizierter Mietspiegel, der in einem
wissenschaftlich gesicherten Verfahren aufgestellt wurde, der Bestimmung
des angemessenen Quadratmeterpreises für die Kaltmiete zugrunde liegt
und entweder der Durchschnittswert dieses Mietspiegels angewandt wird
oder dem Mietspiegel Aussagen zur Häufigkeit von Wohnungen mit dem
angemessenen Quadratmeterpreis entnommen werden können.
Denn
dann kann davon ausgegangen werden, dass es in ausreichendem Maße
Wohnungen zu der abstrakt angemessenen Leistung für die Unterkunft gibt.
Der Kläger verkennt auch, dass als Vergleichsraum das gesamte Gebiet
des Landes Berlin heranzuziehen ist. Die mögliche Veränderung des
sozialen Umfelds ist eine normale Folge der gesetzlichen Regelung (so
BSG, Urteil vom 13. April 2011 – B 14 AS 32/09 R-).
B 14 AS 32/09 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12160
Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:
Die
Auswertung eines nach verschiedenen Baualtersklassen, Wohnlagen und
Ausstattungsgraden ausdifferenzierten qualifizierten Mietspiegels als
Grundlage zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft muss
gewährleisten, dass ein einzelner Wert entsprechend seiner tatsächlichen
Häufigkeit auf dem Markt in einen grundsicherungsrelevanten Mittelwert
einfließt(BSG,Urteil vom 19.10.2010, - B 14 AS 50/10 R - ).
B 14 AS 50/10 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11916&linked=urt
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/nichtzulassungsbeschwerde-ist.html
Willi S
http://www.jurablogs.com/de/nichtzulassungsbeschwerde-zurueckzuweisen-denn-rechtsprechung-bsg-geklaert-angemessene
Nichtzulassungsbeschwerde
ist zurückzuweisen, denn nach der Rechtsprechung des BSG ist geklärt,
wie der angemessene Quadratmeterpreis nach § 22 Abs.1 Satz 1 SGB II
bezogen auf den örtlichen Vergleichsraum des Landes Berlin zu ermitteln
ist (vgl BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 – B 14 AS 50/10 R = SozR
4-4200 § 22 Nr 42;
B 14 AS 50/10 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11916&linked=urt
BSG, Urteil vom 13. April 2011 – B 14 AS 85/09 R-).
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12132
Eine
objektive Unmöglichkeit, eine Wohnung zu dem nach dem Mietspiegel
angemessenen Quadratmeterpreis zu finden, hatte der 4. Senat des BSG
schon in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -
abgesehen von Ausnahmefällen - grundsätzlich verneint, weil es in
Deutschland derzeit keine allgemeine Wohnungsnot gibt und allenfalls in
einzelnen Regionen Mangel an ausreichendem Wohnraum besteht (BSG, Urteil
vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R- BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22
Nr 19 (München), jeweilsRdNr 36).
B 4 AS 30/08 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=10999
Dem
hat sich der 14. Senat des BSG zumindest dann angeschlossen, wenn - wie
im Land Berlin - ein qualifizierter Mietspiegel, der in einem
wissenschaftlich gesicherten Verfahren aufgestellt wurde, der Bestimmung
des angemessenen Quadratmeterpreises für die Kaltmiete zugrunde liegt
und entweder der Durchschnittswert dieses Mietspiegels angewandt wird
oder dem Mietspiegel Aussagen zur Häufigkeit von Wohnungen mit dem
angemessenen Quadratmeterpreis entnommen werden können.
Denn
dann kann davon ausgegangen werden, dass es in ausreichendem Maße
Wohnungen zu der abstrakt angemessenen Leistung für die Unterkunft gibt.
Der Kläger verkennt auch, dass als Vergleichsraum das gesamte Gebiet
des Landes Berlin heranzuziehen ist. Die mögliche Veränderung des
sozialen Umfelds ist eine normale Folge der gesetzlichen Regelung (so
BSG, Urteil vom 13. April 2011 – B 14 AS 32/09 R-).
B 14 AS 32/09 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12160
Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:
Die
Auswertung eines nach verschiedenen Baualtersklassen, Wohnlagen und
Ausstattungsgraden ausdifferenzierten qualifizierten Mietspiegels als
Grundlage zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft muss
gewährleisten, dass ein einzelner Wert entsprechend seiner tatsächlichen
Häufigkeit auf dem Markt in einen grundsicherungsrelevanten Mittelwert
einfließt(BSG,Urteil vom 19.10.2010, - B 14 AS 50/10 R - ).
B 14 AS 50/10 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11916&linked=urt
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/nichtzulassungsbeschwerde-ist.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II), die in der Bundeshauptstadt leben, stellt das gesamte Stadtgebiet von Berlin der für die Angemessenheitsprüfung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II maßgebliche Vergleichsraum dar.
» Die grundsätzliche Frage, inwieweit Tilgungsleistungen auf Verbindlichkeiten zum Erwerb eines Eigenheims als Bedarf zu berücksichtigen sind, ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7.11.2006 -
» Die "Deckelungsvorschrift" des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II n. F. setzt voraus, dass für den örtlichen Vergleichsraum zutreffend ermittelte abstrakte Angemessenheitsgrenzen bestehen.
» Denn Höchstrichterlich ist bislang lediglich geklärt, dass Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige eines Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht von Leistungen nach dem SGB II aus
» Denn Höchstrichterlich ist bislang lediglich geklärt, dass Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige eines Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht von Leistungen nach dem SGB II
» Die grundsätzliche Frage, inwieweit Tilgungsleistungen auf Verbindlichkeiten zum Erwerb eines Eigenheims als Bedarf zu berücksichtigen sind, ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7.11.2006 -
» Die "Deckelungsvorschrift" des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II n. F. setzt voraus, dass für den örtlichen Vergleichsraum zutreffend ermittelte abstrakte Angemessenheitsgrenzen bestehen.
» Denn Höchstrichterlich ist bislang lediglich geklärt, dass Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige eines Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht von Leistungen nach dem SGB II aus
» Denn Höchstrichterlich ist bislang lediglich geklärt, dass Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige eines Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht von Leistungen nach dem SGB II
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema