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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 10 Mai 2016 - 12:18

BSG, Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 34/14 R




Leitsatz ( Redakteur )
Zum Anspruch auf einen Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte nach § 21 Abs 4 SGB II während einer Arbeitsgelegenheit iS des § 16d SGB II.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-11&nr=14250&pos=18&anz=27 



Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2013/


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