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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Das Merkmal der Unmittelbarkeit in § 26 Abs. 2 SGB III ist nur erfüllt, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezuges der Leistungen nach § 26 Abs. 2 SGB III nicht mehr als ein Monat liegt.
LSG Hessen, Urteil v. 18.03.2016 - L 7 AL 145/14 - Die Revision wird zugelassen
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184714&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184714&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/
Willi S
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