Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.

Nach unten

Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.  Empty Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen.

Beitrag von Willi Schartema Mo 18 Apr 2016 - 10:42

Sozialgericht Bremen, Urteil vom 27. Oktober 2015 (Az.: S 28 AS 1545/12):




Leitsatz Dr. Manfred Hammel

1. Ein gemäß § 558c BGB gebildeter Mietspiegel stellt eine den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten i. S. d. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II entsprechende, ausreichende Datengrundlage dar, sofern die hieraus hervorgehenden Werte auf einer ausreichenden Anzahl von aus Wohnwertmerkmalen vergleichbarer Wohnungen der betr. Gemeinde oder einer vergleichbaren Wohngemeinde gewonnener Daten beruhen.

2. Es ist hier auch gerechtfertigt, der Bildung der Angemessenheitsgrenze den Durchschnittswert der Mietpreisspanne und nicht den Spannenoberwert zugrunde zu legen, wenn die im Einzelnen herangezogene Mietpreisspanne nicht nur das untere Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen im Vergleichsraum erfasst, sondern auch Wohnungen von einer Größe bis zu 80 qm sowie Wohnungen, die nach Ausstattung und Lage einem gehobenen Wohnstandard entsprechen.

3. Die Angemessenheit einer Betriebskostennachzahlung kann nur unter Berücksichtigung der im Abrechnungszeitraum monatlich entstandenen Kosten bestimmt werden. Ein auf § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gestützter Anspruch auf Übernahme der Nachzahlung scheidet aus, wenn den
leistungsberechtigten Personen innerhalb des Abrechnungszeitraums bereits durchgehend Unterkunftskosten in angemessener Höhe bewilligt worden sind.

Berufung anhängig beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az. L 15 AS 19/16

S. a. dazu: Pressemitteilung des Sozialgerichts Bremen vom 12.04.2016

Sozialgericht Bremen bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen:  http://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen86.c.11557.de



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2005/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» LSG NSB bestätigt die in Bremerhaven im Rahmen des Bezugs von SGB II-Leistungen ("Hartz IV") geltenden Mietkostengrenzen. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 13.09.2018 - L 15 AS 19/16
» Stillende Mütter erhalten wegen eines höheren Kalorienbedarfs und sonstigen mit dem Stillen verbundenen Kosten keine höheren Hartz IV-Leistungen. Das entschied das Sozialgericht Wiesbaden in zwei heute veröffentlichten Urteilen. Sozialgericht Wiesbaden,U
» Keine höheren Leistungen für Hartz IV-Empfänger mit Laktoseintoleranz - Sozialgericht Darmstadt, Urteil v. 18.11.2015 - S 20 AS 331/14 - Berufung anhängig beim LSG Hessen unter dem Az. L 9 AS 201/16
» Sozialgericht Düsseldorf erlässt Beschluss gegen Jobcenter Wuppertal wegen völliger Verweigerung existenzsichernder Hartz IV Leistungen - Wuppertaler Landrecht« mal konkret und die massive Rüge und Reaktion des SG Düsseldorf - Harald Thomé / Tacheles -
» Keine Leistungen der Sozialhilfe für bulgarische Antragsteller - Die in § 23 Abs.3 Satz 1 SGB XII in der bis zum 28.12.2016 geltenden Fassung enthaltenen Leistungsausschlüsse erfassen auch die Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten