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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Apr 2016 - 8:40

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.02.2016 - L 4 AS 772/15 NZB - rechtskräftig




Zur Frage, ob eine Anrechnung von Guthaben nicht zu erfolgen ist, wenn diese aus Regelleistungszahlungen entstanden sind.

Betriebskostenrückzahlungen und -guthaben mindern den anzuerkennenden Bedarf für Unterkunft und Heizung bei abgesenkten Leistungen für Unterkunft und Heizung nur anteilig.

Leitsatz ( Juris )


Der Zulassungsgrund des § 144 Abs 2 Nr 1 SGG ist nicht gegeben, wenn die Rechtslage aufgrund umfangreicher Rechtsprechung des BSG als geklärt anzusehen ist. Das Urteil des BSG vom 23. August 2011 (B 14 AS 185/10 R) über die Abrechnung von Stromkostenvorauszahlungen steht hierzu nicht im Widerspruch, weil es den Regelbedarf und nicht die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) betrifft.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181608&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: a. A. LSG NSB, Urteil vom 23.09.2015 - L 13 AS 164/14 - anhängig beim BSG, Az.: B 14 AS 56/15 R; SG Berlin, Urteil vom 19.10.2015- S 27 AS 2022/14; offen gelassen LSG Berlin, Beschluss v. 25.10.2013 - L 25 AS 1711/13 B PKH


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2004/


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