Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden

Nach unten

Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden  Empty Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche ( entgegen Sozialgericht Berlin vom 11. Dezember 2015 – S 149 AS 7191/13 und Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Februar 2016 – L 3 AS 668/15 B ER ) - 70 Prozent des zustehenden

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 März 2016 - 9:46

 Regelbedarfsbetrages




Sozialgericht Neuruppin, Beschluss v. 22.03.2016 - S 26 AS 378/16 ER




SG Neuruppin vertritt die Auffassung, dass eine ausschließlich auf den (vermeintlich) subjektiven Willen des Gesetzgebers gestützte Auslegung die bei der Gesetzesauslegung anzuwendenden elementaren Auslegungsgrundsätze verkenne. Die hier – gebotene – verfassungskonforme Auslegung der Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII habe Vorrang vor der subjektiv-historischen Auslegungsmethode.

Denn immer dann, wenn eine verfassungskonforme Auslegung möglich ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht relevant, dass eine nicht mit der Verfassung vereinbare Auslegung (vermeintlich) eher dem subjektiven Willen des Gesetzgebers entsprochen hätte (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09. Februar 1982 – 1 BvR 845/79, RdNr 87).

Hinweis Gericht:


1. Eine Auslegung, die dazu führt, dass Betroffene, die (in rechtmäßiger Weise) unter den Ausschluss des § 7 Abs 1 S 2 SGB II fallen, ausnahmslos keine existenzsichernden Leistungen erhalten können, ist mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar. Sähe man dies anders, würden ausländerrechtliche (Vollzugs-)Defizite dafür fruchtbar gemacht werden, die verfassungsrechtlich gebotene Gewährleistung des aus Art 1 Abs 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip aus Art 20 Abs 1 GG folgenden Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu konterkarieren.

2. Von daher hat auch und gerade der bloße Verweis auf die Möglichkeit der Rückkehr in das Heimatland, um ggf dort Sozialleistungen zu erhalten, keinen inhaltlich-argumentativen Bezug zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art 1 Abs 1 und Art 20 Abs 1 GG und lässt die Frage unbeantwortet, auf welche Weise und in welchem Sicherungssystem (der Bundesrepublik Deutschland) das menschenwürdige Existenzminimum bis zur Ausreise sichergestellt wird, wenn der Betroffene nicht zur Ausreise verpflichtet ist.

3. Solange und soweit die für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate ihre Rechtsauffassung nicht aufgeben oder der parlamentarische Gesetzgeber handelt, dürfte daher – soweit von einem Leistungsausschluss von Leistungen nach dem SGB II auszugehen ist – jeder Träger der Sozialhilfe jedenfalls im Rahmen von einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zuletzt auch aus pragmatischen Gründen (weil eine Bindungswirkung an höchstrichterliche Rechtsprechung nicht existiert) gehalten sein, ein (Teil-)Anerkenntnis abzugeben und entsprechende (gleichartige) Leistungen nach dem SGB XII – ggf in abgesenkter Höhe – vorläufig zu gewähren, wenn die hierfür vom Bundessozialgericht aufgestellten Voraussetzungen – insbesondere im Hinblick auf die Ermessensreduzierung auf "Null" (bzw "Eins") – erfüllt sind.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184081&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2001/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Fahrtkosten zur Reittherapie sind im Einzelfall als Mehrbedarf vom JobCenter zu übernehmen (entgegen SG Berlin, Urteil vom 16. Februar 2017, S 43 AS 40549/13, n.v. ). Sozialgericht Berlin, Urt. v. 18.01.2018 - S 179 AS 3988/16
»  Keine Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche - Sozialgericht Berlin widerspricht dem Bundessozialgericht SGB XII
» Eine regelhafte Ermessensreduzierung auf Null nach Ablauf eines sechsmonatigen Aufenthalts im Rahmen des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII findet nicht statt (entgegen BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, Urteil vom 16. Dezember 2015 -
» Kein Leistungsausschluss bei Aufenthaltsrecht des Kindes eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers zum Schulbesuch ( a. A. LSG Rheinland-Pfalz, 11.08.2016 - L 3 AS 376/16 B ER )
» Keine Sozialleistungen bei Aufenthaltsrecht nur zur Arbeitsuche - Sozialgericht entscheidet entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung!

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten