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Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts - Eingliederungsvereinbarung - ersetzender Verwaltungsakt
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2016 - L 2 AS 2110/15 B - rechtskräftig
( Leitsatz Redakteur )
1. Die Klage, mit der ursprünglich die Aufhebung des eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes, § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II begehrt wurde, betrifft keine Geld-, Dienst- oder Sachleistung (aA LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 26.11.2015, L 7 AS 1560/15 B ER), so dass der wirtschaftliche Wert des Beschwerdegegenstandes nicht maßgeblich ist (vgl. Sächsisches LSG, Beschl. vom 12.11.2012, L 3 AS 618/12 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 29.02.2016, L 19 AS 1536/15, n. v.).
2. Auch wenn einzige Rechtsfolge bei Nichtbeachtung der mit dem angefochtenen Verwaltungsakt auferlegten Verpflichtungen der Eintritt von Sanktionen sein kann, so liegt der Zweck eines Eingliederungs-Verwaltungsaktes in der Festschreibung von gegenseitigen Handlungsobliegenheiten; er zielt auf deren Erfüllung und damit auf die Eingliederung in Arbeit 2und gerade nicht darauf, die Grundlage für mögliche Minderungen des Leistungsanspruchs bei Pflichtverletzungen zu bilden.
Quelle: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=16.03.2016&Aktenzeichen=L%202%20AS%202110/15[url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG nordrhein-westfalen&datum=16.03.2016&Aktenzeichen=L 2 AS 2110/15][/url]
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[url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG nordrhein-westfalen&datum=16.03.2016&Aktenzeichen=L 2 AS 2110/15]http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2001/
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( Leitsatz Redakteur )
1. Die Klage, mit der ursprünglich die Aufhebung des eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes, § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II begehrt wurde, betrifft keine Geld-, Dienst- oder Sachleistung (aA LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 26.11.2015, L 7 AS 1560/15 B ER), so dass der wirtschaftliche Wert des Beschwerdegegenstandes nicht maßgeblich ist (vgl. Sächsisches LSG, Beschl. vom 12.11.2012, L 3 AS 618/12 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 29.02.2016, L 19 AS 1536/15, n. v.).
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Quelle: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=16.03.2016&Aktenzeichen=L%202%20AS%202110/15[url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG nordrhein-westfalen&datum=16.03.2016&Aktenzeichen=L 2 AS 2110/15][/url]
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