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Angelegenheiten nach dem SGB II - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Wanderarbeitnehmer - Teilnahme am allgemeinen Schulunterricht
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 15.01.2016 - L 15 AS 226/15 B ER
Leitsatz ( Juris )
1. Das Kindern von sog. Wanderarbeitnehmern zur Sicherstellung der Teilnahme am allgemeinen Schulunterricht oder des Abschlusses einer Ausbildung zustehende Aufenthaltsrecht aus Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 steht dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht entgegen. Es handelt sich allenfalls um ein abgeleitetes Recht vom abgeleiteten Recht, dem diesbezüglich keine Schutzwirkung zukommt.
2. Nothilfeleistungen nach dem SGB XII sind beim Sozialhilfeträger gesondert geltend zu machen. Jedenfalls im vorläufigen Rechtsschutzverfahren besteht kein Anlass zur Beiladung des Sozialhilfeträgers.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183452&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S. a. : EU-Bürger: Ausschluss von SGB II-Leistungen auch bei eventuellem Aufenthaltsrecht durch Schulbesuch - Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen v. 17.03.2016: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1cgs/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160300605&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Rechtstipp: . Das BSG vertritt in dem Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R eine andere Rechtsauffassung - kein Leistungsausschluss bei Vorliegen eines Aufenthaltsrecht gem Art 10 EUV 492/2011 für Kinder in Ausbildung und deren sorgeberechtigte Eltern; ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 21.01.2016 - L 2 AS 624/15 B ER - Nichtanwendung bei Aufenthaltsrecht als sorgeberechtigter Elternteil eines Kindes in Ausbildung; LSG NRW, Beschluss v. 16.03.2015 - L 19 AS 275/15 B ER - Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für einen sorgeberechtigten Elternteil unter Berücksichtigung des Aufenthaltsrechts als Familienangehöriger seines schulpflichtigen Kindes; ebenso zu diesem Aufenthaltsrecht Beschlüsse des Senats vom vom 27.01.2016 - L 19 AS 29/16 B ER - und vom 20.01.2016 - L 19 AS 1824/15 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1997/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Das Kindern von sog. Wanderarbeitnehmern zur Sicherstellung der Teilnahme am allgemeinen Schulunterricht oder des Abschlusses einer Ausbildung zustehende Aufenthaltsrecht aus Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 steht dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht entgegen. Es handelt sich allenfalls um ein abgeleitetes Recht vom abgeleiteten Recht, dem diesbezüglich keine Schutzwirkung zukommt.
2. Nothilfeleistungen nach dem SGB XII sind beim Sozialhilfeträger gesondert geltend zu machen. Jedenfalls im vorläufigen Rechtsschutzverfahren besteht kein Anlass zur Beiladung des Sozialhilfeträgers.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183452&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S. a. : EU-Bürger: Ausschluss von SGB II-Leistungen auch bei eventuellem Aufenthaltsrecht durch Schulbesuch - Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen v. 17.03.2016: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1cgs/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160300605&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Rechtstipp: . Das BSG vertritt in dem Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R eine andere Rechtsauffassung - kein Leistungsausschluss bei Vorliegen eines Aufenthaltsrecht gem Art 10 EUV 492/2011 für Kinder in Ausbildung und deren sorgeberechtigte Eltern; ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 21.01.2016 - L 2 AS 624/15 B ER - Nichtanwendung bei Aufenthaltsrecht als sorgeberechtigter Elternteil eines Kindes in Ausbildung; LSG NRW, Beschluss v. 16.03.2015 - L 19 AS 275/15 B ER - Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für einen sorgeberechtigten Elternteil unter Berücksichtigung des Aufenthaltsrechts als Familienangehöriger seines schulpflichtigen Kindes; ebenso zu diesem Aufenthaltsrecht Beschlüsse des Senats vom vom 27.01.2016 - L 19 AS 29/16 B ER - und vom 20.01.2016 - L 19 AS 1824/15 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1997/
Willi S
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