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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - unzulässiger Regelungsinhalt eines Eingliederungsverwaltungsakts

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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Feb 2016 - 17:22

SG Berlin, Beschluss vom 02.02.2016 - S 38 AS 26007/15 ER





Klärung der Erwerbsfähigkeit gehört nicht in eine EGV.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Die Frage, ob bzw. in welchem Umfang ein Leistungsempfänger nach dem SGB II erwerbsfähig ist, ist eine Vorfrage, die vor Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung zu klären ist.

2. Ein eine Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt, der der "Klärung der Leistungsfähigkeit" eines Leistungsempfängers dienen soll, ist grundsätzlich rechtswidrig ( auch so SG Freiburg, Beschluss vom 11.09.2015 - S 19 AS 4555/15 ER ).

Rechtstipp: im Ergebnis ebenso: SG Freiburg, Beschluss vom 11.09.2015 - S 19 AS 4555/15 ER ( AU-Bescheinigung und Gesundheitsfragebogen) ; SG Berlin, Beschluss vom 04.12.2014 - S 131 AS 27736/14 ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.07.2007 - L 3 ER 175/07 AS und LSG NRW, Beschluss vom 30.08.2012 - L 12 AS 1044/12 B ER; SG Kiel, Beschluss v. 26.11.2013 - S 33 AS 357/13 ER; SG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2010 - S 7 AS 4509/10 ER ( Amtsärztliche Untersuchung kein zulässiger Regelungsgegenstand einer durch Verwaltungsakt festgesetzten Eingliederungsvereinbarung ); LSG HE 17.10.2008 – L 7 AS 251/08 B ER; SG Stuttgart 1.4.2008 – S 12 AS 1976/08 ER



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1985/


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