Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29In drei Eilverfahren von Leistungsberechtigten hat das LSG Niedersachsen-Bremen, die im Haushalt ihrer Eltern lebten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
In drei Eilverfahren von Leistungsberechtigten hat das LSG Niedersachsen-Bremen, die im Haushalt ihrer Eltern lebten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von
Leistungen nach § 3 AsylbLG entsprechend der Bedarfsstufe 1 abgelehnt.
LSG Niedersachsen-Bremen vom 14.12.2015 - L 8 AY 55/15 B ER, L 8 AY 56/15 B ER, L 8 AY 57/15 B ER
Das Gericht hat hat im Wesentlichen ausgeführt, dass der Begriff der eigenen Haushaltsführung – damit verbunden die Zuordnung einer leistungsberechtigten Person zur Bedarfsstufe 3 – im AsylbLG einer genaueren Überprüfung bedürfe.
Die Rechtsprechung des BSG berücksichtige in besonderer Weise das Benachteiligungsverbot nach Art. 3 Abs. 2 GG i.V.m. der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. Art 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Diese auf behinderte oder pflegebedürftige Personen zugeschnittenen Argumente könnten aber nicht ohne weiteres zur Abgrenzung bzw. Differenzierung der Bedarfsstufen 1 und 3 in § 3 AsylbLG herangezogen werden.
Quelle: Richter am LSG Celle Konrad Frerichs
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1970/
Willi S
LSG Niedersachsen-Bremen vom 14.12.2015 - L 8 AY 55/15 B ER, L 8 AY 56/15 B ER, L 8 AY 57/15 B ER
Das Gericht hat hat im Wesentlichen ausgeführt, dass der Begriff der eigenen Haushaltsführung – damit verbunden die Zuordnung einer leistungsberechtigten Person zur Bedarfsstufe 3 – im AsylbLG einer genaueren Überprüfung bedürfe.
Die Rechtsprechung des BSG berücksichtige in besonderer Weise das Benachteiligungsverbot nach Art. 3 Abs. 2 GG i.V.m. der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. Art 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Diese auf behinderte oder pflegebedürftige Personen zugeschnittenen Argumente könnten aber nicht ohne weiteres zur Abgrenzung bzw. Differenzierung der Bedarfsstufen 1 und 3 in § 3 AsylbLG herangezogen werden.
Quelle: Richter am LSG Celle Konrad Frerichs
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1970/
Willi S
Ähnliche Themen
» Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist neben der Anordnung der aufschiebenden Wirkung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes allerdings dann erforderlich, wenn die begehrte Leistung von der Verwaltung nicht oder nicht im beantragten
» Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG) ist nicht nötig und ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mutwillig, wenn ein Antragsteller bereits am dritten Arbeitstag nach Befassung des Leistungsträgers mit seinem
» Der Ast. hat keinen Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über die vorläufige Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer bzw. eine Schulbegleitung.
» Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt - Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht - Zweifel bestehen bereits an der Erwerbsfähigkeit der Antragstellerin, Ladung zum Haftantritt nicht nachgekommen
» Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Unionsbürger; Aufenthaltsrecht allein zum Zweck der Arbeitsuche; Kein materielles Aufenthaltsrecht; Anspruch auf Sozialhilfe; Folgenabwägung
» Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG) ist nicht nötig und ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mutwillig, wenn ein Antragsteller bereits am dritten Arbeitstag nach Befassung des Leistungsträgers mit seinem
» Der Ast. hat keinen Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über die vorläufige Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer bzw. eine Schulbegleitung.
» Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt - Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht - Zweifel bestehen bereits an der Erwerbsfähigkeit der Antragstellerin, Ladung zum Haftantritt nicht nachgekommen
» Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Unionsbürger; Aufenthaltsrecht allein zum Zweck der Arbeitsuche; Kein materielles Aufenthaltsrecht; Anspruch auf Sozialhilfe; Folgenabwägung
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema