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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eingliederungsvereinbarung oder Eingliederungsverwaltungsakt - Mitwirkung kann nicht erzwungen werden, ein Beitrag von RA Mathias Klose, Regensburg.
SG München, Beschluss vom 22.12.2015 - S 8 AS 2876/15 ER
"Die Regelung, den Antragsteller vor Alternativen zu stellen und ihn (sanktionierbar) zur Entscheidung für eine Alternative zwingen zu wollen, steht nicht im Einklang mit dem SGB II
...
Als der Antragsgegner allerdings dem Antragsteller gegenüber die Eingliederungsvereinbarung
durch Verwaltungsakt erließ, führte das Offenlassen der beiden Alternativen mit der (später sanktionierten) Pflicht, sich zwischen diesen beiden Alternativen zu entscheiden, nach Auffassung des Gerichts faktisch dazu, den Antragsteller in eine ,,freiwillige" Zustimmung zur Eingliederungsvereinbarung (in Form der Alternative I oder der Alternativ II) zu zwingen."
Konsequenterweise ordnete das Gericht dann antragsgemäß die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den ergangenen Sanktionsbescheid an.
Quelle: http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/2015/12/eingliederungsvereinbarung-oder.html#more
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1939/
Willi S
"Die Regelung, den Antragsteller vor Alternativen zu stellen und ihn (sanktionierbar) zur Entscheidung für eine Alternative zwingen zu wollen, steht nicht im Einklang mit dem SGB II
...
Als der Antragsgegner allerdings dem Antragsteller gegenüber die Eingliederungsvereinbarung
durch Verwaltungsakt erließ, führte das Offenlassen der beiden Alternativen mit der (später sanktionierten) Pflicht, sich zwischen diesen beiden Alternativen zu entscheiden, nach Auffassung des Gerichts faktisch dazu, den Antragsteller in eine ,,freiwillige" Zustimmung zur Eingliederungsvereinbarung (in Form der Alternative I oder der Alternativ II) zu zwingen."
Konsequenterweise ordnete das Gericht dann antragsgemäß die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den ergangenen Sanktionsbescheid an.
Quelle: http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/2015/12/eingliederungsvereinbarung-oder.html#more
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1939/
Willi S
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