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Sozialhilfe - Nothilfe - Kostenerstattung für stationäre medizinische Behandlung - Erstattung der Aufwendungen in gebotenem Umfang - Anwendung der Vergütungsregelungen der GKV - Vergütung von Krankenhausleistungen nach Fallpauschalen - Begrenzung des
Kostenerstattungsanspruchs des Krankenhausträgers durch Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Hilfefall - Erstattung "pro rata temporis"
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.12.2015 - S 1 SO 1709/15
Leitsatz ( Juris )
Endet ein Eilfall während der Dauer der stationären Krankenhausbehandlung, die mit einer Fallpauschale vergütet wird, infolge Kenntnis des Sozialhilfeträges vom Hilfefall, steht dem Krankenhausträger als Nothelfer ein Erstattungsanspruch nur "pro rata temporis" zu (Anschluss an BSG SozR 4-3500 § 25 Nr. 5).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182168&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1939/
Willi S
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.12.2015 - S 1 SO 1709/15
Leitsatz ( Juris )
Endet ein Eilfall während der Dauer der stationären Krankenhausbehandlung, die mit einer Fallpauschale vergütet wird, infolge Kenntnis des Sozialhilfeträges vom Hilfefall, steht dem Krankenhausträger als Nothelfer ein Erstattungsanspruch nur "pro rata temporis" zu (Anschluss an BSG SozR 4-3500 § 25 Nr. 5).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182168&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1939/
Willi S
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