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Die Mietkosten wurden 2015 nicht an Verhältnisse in Augsburg angepasst. Urteil könnte Augsburg Millionen kosten
SG Augsburg, Urteil v. 07.12.2015 - S 8 AS 860/15 - Berufung zugelassen
Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Augsburg ist nicht - schlüssig.
Leitsatz RA Daniel Zeeb, Augsburg
1. Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Augsburg Stadt beruht seit dem 01.07.2015 nicht auf einem schlüssigen Konzept, da für die spätestens zu diesem Zeitpunkt notwendige Erhöhung nicht auf die Daten des lokalen Wohnungsmarkts abgestellt wurde und die auf Grund der fehlenden Datenerhebung notwendige konkrete Verfügbarkeit nicht nachgewiesen wurde.
2. Mangels ausreichender vorhandener Daten ist daher auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlag von 10 % zurückzugreifen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182047&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1930/
Willi S
Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Augsburg ist nicht - schlüssig.
Leitsatz RA Daniel Zeeb, Augsburg
1. Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Augsburg Stadt beruht seit dem 01.07.2015 nicht auf einem schlüssigen Konzept, da für die spätestens zu diesem Zeitpunkt notwendige Erhöhung nicht auf die Daten des lokalen Wohnungsmarkts abgestellt wurde und die auf Grund der fehlenden Datenerhebung notwendige konkrete Verfügbarkeit nicht nachgewiesen wurde.
2. Mangels ausreichender vorhandener Daten ist daher auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlag von 10 % zurückzugreifen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182047&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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