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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Mietkosten wurden 2015 nicht an Verhältnisse in Augsburg angepasst. Urteil könnte Augsburg Millionen kosten
SG Augsburg, Urteil v. 07.12.2015 - S 8 AS 860/15 - Berufung zugelassen
Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Augsburg ist nicht - schlüssig.
Orientierungssatz von RA Daniel Zeeb, Augsburg
Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Augsburg Stadt beruht seit dem 01.07.2015 nicht auf einem schlüssigen Konzept, da für die notwendige Erhöhung nicht auf den lokalen Wohnungsmarkt abgestellt wurde und die konkrete Verfügbarkeit nicht nachgewiesen wurde. Mangels ausreichender vorhandener Daten ist daher auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlag von 10 % zurückzugreifen.
Dazu folgender Beitrag in der Presse: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Mietzuschuss-zu-niedrig-Urteil-koennte-Augsburg-Millionen-kosten-id36322227.html
S. a. dazu Anmerkung von RA Daniel Zeeb zu SG Augsburg, Urteil vom 22.05.2015 - S 8 AS 167/15 - veröffentlicht im Rechtsprechungsticker v. Tacheles KW 24/2015: Hinsichtlich der Angemessenheitsgrenze macht es nach wie vor Sinn Widerspruch einzulegen, jedenfalls bezüglich Bewilligungszeiträumen ab Mai 2015. Das Urteil S 8 AS 167/15 führt insoweit aus: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/
Willi S
Das zugrunde liegende Konzept des Grundsicherungsträgers für die Stadt Augsburg ist nicht - schlüssig.
Orientierungssatz von RA Daniel Zeeb, Augsburg
Die Angemessenheitsgrenze des Jobcenter Augsburg Stadt beruht seit dem 01.07.2015 nicht auf einem schlüssigen Konzept, da für die notwendige Erhöhung nicht auf den lokalen Wohnungsmarkt abgestellt wurde und die konkrete Verfügbarkeit nicht nachgewiesen wurde. Mangels ausreichender vorhandener Daten ist daher auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlag von 10 % zurückzugreifen.
Dazu folgender Beitrag in der Presse: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Mietzuschuss-zu-niedrig-Urteil-koennte-Augsburg-Millionen-kosten-id36322227.html
S. a. dazu Anmerkung von RA Daniel Zeeb zu SG Augsburg, Urteil vom 22.05.2015 - S 8 AS 167/15 - veröffentlicht im Rechtsprechungsticker v. Tacheles KW 24/2015: Hinsichtlich der Angemessenheitsgrenze macht es nach wie vor Sinn Widerspruch einzulegen, jedenfalls bezüglich Bewilligungszeiträumen ab Mai 2015. Das Urteil S 8 AS 167/15 führt insoweit aus: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/
Willi S
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