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Untermietzahlungen sind Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II und mindern den Leistungsanspruch nach dem SGB II in dem Monat, in dem sie zufließen.
SG Karlsruhe, Urteil vom 12.10.2015 - S 13 AS 2441/15
Quelle: http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Untermietzahlungen+sind+Einkommen+im+Sinne+des+_+11+Abs_+1+SGB+II+und+mindern+den+Leistungsanspruch+nach+dem+SGB+II+in+dem+Monat_+in+dem+sie+zufliessen/?LISTPAGE=2290388
Rechtstipp: Die Zahlungen aus der Untervermietung stellen kein Einkommen im Sinne von § 11 SGB II dar, solange durch die Erträge aus der Untervermietung die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft nicht überschritten werden (vgl. BSG, Urteil vom 06. August 2014, B 4 AS 37/13 R; LSG BB, Urteil vom 04.09.2014 - L 34 AS 224/14).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/
Willi S
Quelle: http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Untermietzahlungen+sind+Einkommen+im+Sinne+des+_+11+Abs_+1+SGB+II+und+mindern+den+Leistungsanspruch+nach+dem+SGB+II+in+dem+Monat_+in+dem+sie+zufliessen/?LISTPAGE=2290388
Rechtstipp: Die Zahlungen aus der Untervermietung stellen kein Einkommen im Sinne von § 11 SGB II dar, solange durch die Erträge aus der Untervermietung die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft nicht überschritten werden (vgl. BSG, Urteil vom 06. August 2014, B 4 AS 37/13 R; LSG BB, Urteil vom 04.09.2014 - L 34 AS 224/14).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/
Willi S
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