Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Frage, ab welchem Zeitpunkt vor der Entbindung ein Umzug als erforderlich anzuerkennen ist und die erhöhten Aufwendungen zu übernehmen sind
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Zur Frage, ab welchem Zeitpunkt vor der Entbindung ein Umzug als erforderlich anzuerkennen ist und die erhöhten Aufwendungen zu übernehmen sind
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 30.04.2015 - S 30 AS 3105/13
Auch zukünftiger Wohnflächenbedarf ist zu berücksichtigen, wenn er - wie bei Schwangerschaft kurz vor der Geburt - in einem überschaubaren Zeitraum entstehen wird.
Leitsatz (Redakteur )
1. Ein Zeitraum von drei Monaten ist in aller Regel ausreichend, um den Umzug in eine größere Wohnung vor einem voraussichtlichen Entbindungstermin zu bewerkstelligen.
2. Die Annahme, dass der Umzug einer schwangeren Leistungsempfängerin in eine größere Wohnung im Regelfall (erst) drei Monate vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin erforderlich ist, schließt es indes nicht aus, dass es im Einzelfall erforderlich sein kann, die Wohnung zu einem noch früheren Zeitpunkt zu beziehen und mithin der Leistungsträger zur Übernahme der insoweit anfallenden Kosten bzw. zur Erteilung einer Zusicherung im Sinne des § 22 Abs. 4 SGB II verpflichtet sein kann.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181934&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.10.2006, Az.: L 6 AS 556/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2014, Az.: L 2 AS 3878/1; a. A. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2009, Az.: L 8 AS 87/08 ( Zusicherung zum Umzug bereits ab dem 4., jedenfalls aber ab dem 5. Schwangerschaftsmonat zu erteilen" sei ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/
Willi S
Auch zukünftiger Wohnflächenbedarf ist zu berücksichtigen, wenn er - wie bei Schwangerschaft kurz vor der Geburt - in einem überschaubaren Zeitraum entstehen wird.
Leitsatz (Redakteur )
1. Ein Zeitraum von drei Monaten ist in aller Regel ausreichend, um den Umzug in eine größere Wohnung vor einem voraussichtlichen Entbindungstermin zu bewerkstelligen.
2. Die Annahme, dass der Umzug einer schwangeren Leistungsempfängerin in eine größere Wohnung im Regelfall (erst) drei Monate vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin erforderlich ist, schließt es indes nicht aus, dass es im Einzelfall erforderlich sein kann, die Wohnung zu einem noch früheren Zeitpunkt zu beziehen und mithin der Leistungsträger zur Übernahme der insoweit anfallenden Kosten bzw. zur Erteilung einer Zusicherung im Sinne des § 22 Abs. 4 SGB II verpflichtet sein kann.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181934&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.10.2006, Az.: L 6 AS 556/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2014, Az.: L 2 AS 3878/1; a. A. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2009, Az.: L 8 AS 87/08 ( Zusicherung zum Umzug bereits ab dem 4., jedenfalls aber ab dem 5. Schwangerschaftsmonat zu erteilen" sei ).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1926/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Frage, ob Betriebs- bzw Heizkostennachforderungen für eine nicht mehr bewohnte Unterkunft nach § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 zu übernehmen sind ? Auch dann, wenn der Hilfebedürftige im Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung dieser Kosten nicht im
» Zur Frage, wie lange eine Lernförderung erforderlich ist und konkret, ob die Lernförderung nur bis zum Ende der Sommerferien zu bewilligen war - da in diesem Zeitpunkt über die Versetzung entschieden wird - oder auch darüber hinaus ( hier befürwortend )
» Jobcenter muss für eine Hartz IV-Empfängerin die Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug übernehmen - Behörde darf bei einem Umzug nicht abstrakt auf die Hilfe von Freunden und Bekannten verweisen
» Umzug des Antragstellers war nicht erforderlich, denn ein Umzug erscheint erst erforderlich, wenn der Vermieter eine ihm obliegende Mängelbeseitigung ablehnt bzw. diese unmöglich ist bzw. weitere Beseitigungsmaßnahmen wegen deren Umfang bzw. nach mehreren
» Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe, denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Umzug erforderlich i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II ist, handelt es sich vorliegend bereits nicht um eine klärungsbedürfte Rechtsfrage.
» Zur Frage, wie lange eine Lernförderung erforderlich ist und konkret, ob die Lernförderung nur bis zum Ende der Sommerferien zu bewilligen war - da in diesem Zeitpunkt über die Versetzung entschieden wird - oder auch darüber hinaus ( hier befürwortend )
» Jobcenter muss für eine Hartz IV-Empfängerin die Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug übernehmen - Behörde darf bei einem Umzug nicht abstrakt auf die Hilfe von Freunden und Bekannten verweisen
» Umzug des Antragstellers war nicht erforderlich, denn ein Umzug erscheint erst erforderlich, wenn der Vermieter eine ihm obliegende Mängelbeseitigung ablehnt bzw. diese unmöglich ist bzw. weitere Beseitigungsmaßnahmen wegen deren Umfang bzw. nach mehreren
» Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe, denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Umzug erforderlich i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II ist, handelt es sich vorliegend bereits nicht um eine klärungsbedürfte Rechtsfrage.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema