Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )

Nach unten

Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )  Empty Grundsicherung nach dem SGB II- Kosten der Unterkunft - zu heutigen einfachen und angemessenen Wohnbedürfnissen - Anordnungsgrund - keine Wanne oder Dusche - Erforderlichkeit des Umzugs ( bejahend )

Beitrag von Willi Schartema Mo 9 Nov 2015 - 11:06

Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 29.10.2015 - S 22 AS 3193/15 ER



Leitsatz ( RA Michael, Loewy )
1. Eine 25qm große Wohnung, die weder über ein Wanne oder Dusche und lediglich über eine Toilette und ein Waschbecken außerhalb der Wohnung im Treppenhaus verfügt, entspricht nicht mehr den heutigen einfachen und grundlegenden Wohnbedürfnissen. In diesem Fall ist die Erforderlichkeit für einen Umzug gegeben.

2. Eine Direktabtretung der Mietzahlung, welche dazu führt, dass dem Hilfebedürftigen monatlich lediglich die Hälfte seiner Regelleistung zur Verfügung steht, begründet einen Anordnungsgrund.

Quelle: http://anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
Anmerkung: S. a. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2011 - L 5 AS 359/10 B ER - Der Bezug einer Wohnung des untersten Ausstattungsstandards (fehlende Abgeschlossenheit, keine Zentralheizung, kein Bad) ist einem SGB II-Leistungsbezieher regelmäßig nicht zumutbar. Dementsprechend sind Wohnverhältnisse des untersten Standards regelmäßig auf Dauer und unzumutbar und begründen die Erforderlichkeit eines Umzugs; es sei denn, der Leistungsbezieher hat die Unterkunft in Kenntnis der Unzumutbarkeit bezogen und die gegebenen Wohnverhältnisse bewusst in Kauf genommen.

Rechtstipp: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.01.2015 - L 1 AS 5292/14 ER-B - Auch wenn die Unterkunft nicht über ein Bad oder eine Küche verfügt, kann sie geeignet sein, als Unterkunft i.S. von § 22 Abs. 1 SGB II zu dienen ( BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R ).

Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1906/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Anordnungsgrund im Hinblick auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung – keine Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 – keine Pflicht zur Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II - Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft
» Miteigentumsanteil als Vermögen - Leistungen als Darlehen nach § 24 Abs. 5 SGB II - Anordnungsgrund hinsichtlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (bejahend )
» Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für einen Einpersonenhaushalt in Aachen - Kostensenkungsaufforderung - keine erneute Schonfrist bei Wechsel von ALG II ins SGB X II.
» Erlass einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 SGG abgelehnt - keine Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes - keine Berücksichtigung der Freibeträge nach § 11b SGB II im einstweiligen Rechtsschutz - Räumungsklage - Kosten der Unterkunft ( verneinend
»  Unterkunft Kosten der Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft Sozialgericht Düsseldorf, Urt. v. 19.03.2019 - S 29 AS 4963/16, S 29 AS 1734/16, S 29 AS 4623/16 u. S 29 AS 4648/17

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten