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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der UnbilligkeitsV - Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers
BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die vorzeitige Verrentung von SGB II-Leistungsbeziehern ist rechtmäßig.
2. Die in der UnbilligkeitsV geregelten Tatbestände, nach denen die Beantragung und Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres unbillig sein kann, sind abschließend.
3. SGB II-Leistungsbezieher sind verpflichtet, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen, um eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Tun sie dies nicht, kann das Jobcenter sie auffordern, die vorzeitige Altersrente zu beantragen, oder den Antrag selbst stellen, wenn sie nicht mitwirken.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=14028&pos=2&anz=118
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1900/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die vorzeitige Verrentung von SGB II-Leistungsbeziehern ist rechtmäßig.
2. Die in der UnbilligkeitsV geregelten Tatbestände, nach denen die Beantragung und Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres unbillig sein kann, sind abschließend.
3. SGB II-Leistungsbezieher sind verpflichtet, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen, um eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Tun sie dies nicht, kann das Jobcenter sie auffordern, die vorzeitige Altersrente zu beantragen, oder den Antrag selbst stellen, wenn sie nicht mitwirken.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=14028&pos=2&anz=118
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1900/
Willi S
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