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Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB II - Anforderungen an die Leistungen bzw Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
BSG, Urteil vom 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R
Leitsatz ( Autor )
Die Maßnahme BINS50plus ist keine Maßnahme nach § 21 Abs. 4 SGB II.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=14011&pos=1&anz=104
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1892/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
Die Maßnahme BINS50plus ist keine Maßnahme nach § 21 Abs. 4 SGB II.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=14011&pos=1&anz=104
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1892/
Willi S
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