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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB II - Anforderungen an die Leistungen bzw Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Beitrag von Willi Schartema Mo 5 Okt 2015 - 11:32

BSG, Urteil vom 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R



Leitsatz ( Autor )
Die Maßnahme BINS50plus ist keine Maßnahme nach § 21 Abs. 4 SGB II.


Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=14011&pos=1&anz=104 





Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1892/


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