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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Keine Aufrechnung durch die BA gegen Anwaltsgebühren - Anmerkung von RA Martin Schafhausen
Zu: LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.05.2015 - L 6 AS 288/13 - http://dejure.org/2015,19188
LSG Rheinland-Pfalz: Keine Aufrechnung durch die BA gegen Anwaltsgebühren
SGB X § 63; BGB §§ 389, 387, 257, 249
1. Hat der Widerspruchsführer auf die Kostenrechnung eines Bevollmächtigten keine Zahlung geleistet, kann er vom Leistungsträger gem. § 63 SGB X nur Freistellung von der Gebührenforderung des Bevollmächtigten verlangen, nicht aber Zahlung.
2. Die Aufrechnung des Job-Centers mit eigenen Zahlungsansprüchen scheitert in diesem Fall an der vorausgesetzten Gleichartigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen. (Leitsätze des Verfassers)
Quelle: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDSozVR19
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1888/
Willi S
LSG Rheinland-Pfalz: Keine Aufrechnung durch die BA gegen Anwaltsgebühren
SGB X § 63; BGB §§ 389, 387, 257, 249
1. Hat der Widerspruchsführer auf die Kostenrechnung eines Bevollmächtigten keine Zahlung geleistet, kann er vom Leistungsträger gem. § 63 SGB X nur Freistellung von der Gebührenforderung des Bevollmächtigten verlangen, nicht aber Zahlung.
2. Die Aufrechnung des Job-Centers mit eigenen Zahlungsansprüchen scheitert in diesem Fall an der vorausgesetzten Gleichartigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen. (Leitsätze des Verfassers)
Quelle: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDSozVR19
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Willi S
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