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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Sep 2015 - 15:41

 im Sinne der Rechtsprechung des BSG.



SG Hannover 82. Kammer, Beschluss vom 30.07.2015, S 82 AS 2607/15 ER


Leitsatz ( Juris )
Die These, die "normativ das 33% Quantil festgelegt, welches das untere Drittel des Wohnungsmarktes als einfachen Wohnungsstandard festlegt", erweist sich nicht als wissenschaftlich fundiert.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=AB14E4B91E8FF9DF22E49D928E74FCAE.jp12?doc.id=JURE150013976&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
 

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1880/

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