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Anspruch eines behinderten Schülers auf Schulbegleiter für schulisches Nachmittagsangebot
SG Gießen, Beschluss v. 02.09.2015 - S 18 SO 131/15 ER
Leitsatz ( Autor )
1. Der Anspruch auf einen Schulbegleiter besteht auch für die Zeit der Teilnahme an den Nachmittagsangeboten der offenen Ganztagsschule.
2. Die Bestimmungen umfassten nicht nur den Pflichtunterricht in der Schule, sondern auch die nachmittägliche Betreuung, die geprägt von schulischen Inhalten sei, und diese stützten und förderten.
Quelle: Pressemitteilung des SG Gießen v. 08.09.2015: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150901985&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1880/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
1. Der Anspruch auf einen Schulbegleiter besteht auch für die Zeit der Teilnahme an den Nachmittagsangeboten der offenen Ganztagsschule.
2. Die Bestimmungen umfassten nicht nur den Pflichtunterricht in der Schule, sondern auch die nachmittägliche Betreuung, die geprägt von schulischen Inhalten sei, und diese stützten und förderten.
Quelle: Pressemitteilung des SG Gießen v. 08.09.2015: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150901985&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Willi S
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