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Grundsicherung für Arbeitssuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft ( hier bejahend ) - Vermutungsregelung
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 01.07.2015 - S 14 AS 15/15 - rechtskräftig
Leitsätze ( Autor )
1. Auch die besondere Enge des Zusammenlebens ohne Trennung der Wohn- und Schlafbereiche spricht für das Vorliegen einer über die bloße Wohngemeinschaft hinausgehende Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. Hess LSG, Beschluss vom 21. Juni 2013 – L 9 AS 103/13 B ER ).
2. Die nicht für den Partner getragenen Gesundheitskosten und Schulden liegen außerhalb des Begriffsinhaltes der Haushaltsführung. Ihre Übernahme für den Partner ist ebenso wenig wie die Tilgung von Schulden des anderen oder eine gegenseitige rechtliche oder tatsächliche Befugnis über dessen Einkommen oder Vermögen zu verfügen ein notwendiger Bestandteil einer "eheähnlichen" gemeinsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung, wenngleich umgekehrt ein starkes Indiz.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179757&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1873/
Willi S
Leitsätze ( Autor )
1. Auch die besondere Enge des Zusammenlebens ohne Trennung der Wohn- und Schlafbereiche spricht für das Vorliegen einer über die bloße Wohngemeinschaft hinausgehende Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. Hess LSG, Beschluss vom 21. Juni 2013 – L 9 AS 103/13 B ER ).
2. Die nicht für den Partner getragenen Gesundheitskosten und Schulden liegen außerhalb des Begriffsinhaltes der Haushaltsführung. Ihre Übernahme für den Partner ist ebenso wenig wie die Tilgung von Schulden des anderen oder eine gegenseitige rechtliche oder tatsächliche Befugnis über dessen Einkommen oder Vermögen zu verfügen ein notwendiger Bestandteil einer "eheähnlichen" gemeinsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung, wenngleich umgekehrt ein starkes Indiz.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179757&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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