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Tragfähigkeit - Existenzgründung - Businessplan - Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben SGB III
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.02.2015 - L 14 AL 7/11
Keine Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Fotografin, wenn die Antragstellerin die Tragfähigkeit der Existenzgründung nicht nachgewiesen hat.
Leitsätze ( Autor )
1. Die Entscheidung über die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist ihrem Wesen nach eine Prognoseentscheidung, die gemäß dem Zweck des Gründungszuschusses, die Sicherung des Lebensunterhalts und die soziale Sicherung in der Anfangszeit der Unternehmensgründung zu ermöglichen, in zeitlicher Nähe zur Aufnahme der beabsichtigen Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ergehen muss (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Dezember 2009 – L 3 AL 28/08 ).
2. Für die zu treffende Prognoseentscheidung sind allein die tatsächlichen Verhältnisse zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu berücksichtigen. So wird eine aufgrund der zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt gegebenen Umstände zutreffend erfolgte negative Prognoseentscheidung nicht dadurch unrichtig, dass sich die beabsichtigte Existenzgründung im Nachhinein wider Erwarten doch als tragfähig erwiesen hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Dezember 2009 – L 3 AL 28/08 ), was im Übrigen vorliegend auch nicht der Fall war.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178510&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1851/
Willi S
Keine Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Fotografin, wenn die Antragstellerin die Tragfähigkeit der Existenzgründung nicht nachgewiesen hat.
Leitsätze ( Autor )
1. Die Entscheidung über die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist ihrem Wesen nach eine Prognoseentscheidung, die gemäß dem Zweck des Gründungszuschusses, die Sicherung des Lebensunterhalts und die soziale Sicherung in der Anfangszeit der Unternehmensgründung zu ermöglichen, in zeitlicher Nähe zur Aufnahme der beabsichtigen Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ergehen muss (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Dezember 2009 – L 3 AL 28/08 ).
2. Für die zu treffende Prognoseentscheidung sind allein die tatsächlichen Verhältnisse zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu berücksichtigen. So wird eine aufgrund der zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt gegebenen Umstände zutreffend erfolgte negative Prognoseentscheidung nicht dadurch unrichtig, dass sich die beabsichtigte Existenzgründung im Nachhinein wider Erwarten doch als tragfähig erwiesen hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Dezember 2009 – L 3 AL 28/08 ), was im Übrigen vorliegend auch nicht der Fall war.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178510&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1851/
Willi S
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