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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Jun 2015 - 17:38

Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 28.4.2014 – S 49 AS 2522/13



Leitsatz (der Redaktion):
Eine Nachzahlung von Arbeitslosengeld I ist als laufende Einnahme zu werten und darf nicht auf sechs Monate verteilt werden.

mit Anmerkung von Wolfgang Conradis, abgedruckt in info also, Heft 03/2015

Anmerkung: ebenso zum Arbeitslosengeld I : SG Augsburg, Urteil vom 06.06.2014 - S 15 AS 58/14 - Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts ist am Bayerischen Landessozialgericht unter dem Aktenzeichen L 16 AS 543/14 anhängig.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/

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